Sonderpreis Industrie
Betriebliche Innovation
aus Franken
Viele Innovationen entstehen mitten im Betrieb: an einer Maschine, in der Instandhaltung, im Werkzeugbau, im Labor oder in einer Entwicklungsabteilung. Der Sonderpreis Industrie des Peter-Henlein-Preises richtet sich an fränkische Industrieunternehmen und ihre Entwicklungsteams.
Gesucht werden technische Lösungen, Verfahren, Prototypen und Prozessverbesserungen, die ein konkretes betriebliches Problem lösen. Sie müssen nicht für den Markt bestimmt sein. Auch eine interne Lösung, die Qualität, Sicherheit, Produktivität oder Ressourceneinsatz verbessert und dem Unternehmen dauerhaft einen Vorsprung verschafft, kann ausgezeichnet werden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich
- Industrieunternehmen jeder Größe
- betriebliche Entwicklungs- und Produktionsteams
- Teams aus Instandhaltung, Qualität, Logistik, IT, Automatisierung oder Arbeitssicherheit
- gemeinsame Teams aus Unternehmen, Zulieferern, Forschung oder Handwerk
Regionaler Bezug & Autorisierung
Voraussetzung ist ein maßgeblicher Entwicklungs-, Produktions- oder Erprobungsbezug zu Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken. Der Konzernsitz muss nicht in Franken liegen.
Bei einer betrieblichen Entwicklung erfolgt die Bewerbung durch das Unternehmen oder mit dessen dokumentierter Zustimmung.
Die Innovation muss nicht auf den Markt
Viele betriebliche Innovationen sollen gar kein eigenständiges Produkt werden. Sie verbessern einen internen Prozess, reduzieren Ausschuss, sparen Energie, erhöhen Sicherheit oder lösen ein technisches Problem an einer bestimmten Anlage.
Solche Lösungen können für ein Unternehmen besonders wertvoll sein, wenn sie nicht veröffentlicht werden. Deshalb sind auch Innovationen preisfähig, die dauerhaft intern genutzt und als Wettbewerbsvorteil geschützt werden.
Eine Vermarktungsabsicht wird nicht verlangt. Interne Nutzung, Ausweitung auf weitere Unternehmensbereiche und externe Verwertung werden gleichwertig behandelt. Das Unternehmen bestimmt den eigenen Weg.
Was muss die Jury wissen?
Die Jury muss die Innovation verstehen, aber nicht ihre technischen Einzelheiten kennen. Für die Bewerbung genügt eine nachvollziehbare Beschreibung:
- Welches Problem wird gelöst?
- Welches grundsätzliche Lösungsprinzip wird genutzt?
- Was verändert sich gegenüber dem bisherigen Vorgehen?
- Welcher Entwicklungsstand ist erreicht?
- Welche Wirkung oder Verbesserung ist bereits erkennbar?
Firmengeheimnisse müssen nicht offengelegt werden.
Nicht verlangt werden insbesondere:
Bilder, Skizzen, Videos und technische Anhänge sind freiwillig. Zusammengefasste Messwerte, relative Verbesserungen oder nachvollziehbare betriebliche Beobachtungen genügen, wenn absolute Werte vertraulich sind.
Verstehen ohne Offenlegung
Was wird bewertet?
Präsentationsroutine, Gründerpotenzial, Marktpotenzial und externe Vermarktbarkeit werden beim Sonderpreis Industrie nicht bewertet. Eine bewusst intern genutzte Prozessverbesserung darf gegenüber einem vermarktbaren Produkt keinen Nachteil haben.
Was geschieht nach der Auszeichnung?
Das Unternehmen entscheidet selbst, was nach der Auszeichnung geschieht. Möglich sind beispielsweise:
Externe Kontakte, öffentliche Präsentation und Messeauftritt sind Angebote, keine Verpflichtungen.
Öffentlichkeit und iENA
Eine öffentliche Präsentation der Innovation auf der Messe ist keine Voraussetzung für den Sonderpreis. Das ausgezeichnete Unternehmen kann entscheiden, ob nur das Team, das gelöste Problem und die erreichte Wirkung genannt werden dürfen.
Texte, Bilder und Präsentationen werden vor einer Veröffentlichung gesondert mit dem Unternehmen abgestimmt. Wenn der Schutz des Geschäftsgeheimnisses es erfordert, kann auf eine Darstellung der Innovation vollständig verzichtet werden.
Eine Präsentation auf der iENA erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach Freigabe des Unternehmens. Selbstverständlich ist die Beteiligung des Unternehmens auf dem Messestand möglich und gerne gesehen.