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Peter-Henlein-Preis
FRANKEN · 2026

Für Unternehmen

Unternehmen als Möglichmacher
für fränkischen Erfindergeist

Der Peter-Henlein-Preis steht Unternehmen jeder Größe offen – auch Industrieunternehmen und Konzernen. Fränkischer Erfindergeist entsteht nicht nur in Start-ups, Werkstätten und Hochschulen, sondern auch in Produktionshallen, Ausbildungswerkstätten, Entwicklungsabteilungen und Projektteams größerer Unternehmen. Eine Teilnahme kann Sichtbarkeit für eine konkrete Innovation schaffen, den Erfindergeist im Unternehmen würdigen und Kontakte zu Forschungspartnern, Pilotanwendern, Kommunen oder Marktpartnern eröffnen. Gleichzeitig können Unternehmen den Preis unterstützen – als Pilotpartner, mit Räumen, Fachexpertise oder als Förderer.

Drei Wege der Beteiligung

Wie Unternehmen mitwirken können

Für Industrieunternehmen

Betriebliche Innovation einreichen

Viele Innovationen entstehen mitten im Betrieb – an einer Maschine, im Werkzeugbau, in der Instandhaltung, im Labor oder in der Entwicklung. Industrieunternehmen können sich mit einer geeigneten betrieblichen Innovation wie jedes andere Unternehmen für den Peter-Henlein-Preis bewerben. Firmengeheimnisse müssen dafür nicht offengelegt werden.

Als Partner unterstützen

Test-, Entwicklungs- oder Anwendungspartner werden

Unternehmen können andere Projekte als Test-, Entwicklungs- oder Anwendungspartner begleiten – mit Werkstattzugang, Maschinenzeiten, Testflächen, Showroom, Pilotanwendung oder Mentoring. So wird echter Erfindergeist unter realen Bedingungen möglich.

Den Preis fördern

Finanziell oder durch Sach- und Fachleistungen fördern

Auch ohne eigene Einreichung können Unternehmen den Peter-Henlein-Preis stärken: durch Finanzspenden, Sachspenden, Material, Technik, Kommunikationsleistungen, Mentoring-Zeit, Räume oder Netzwerkzugänge. Unterstützung hat keinen Einfluss auf die Juryentscheidung.

Für Industrieunternehmen

Betriebliche Innovation einreichen

Industrieunternehmen können sich mit einer geeigneten betrieblichen Innovation wie jedes andere Unternehmen für den Peter-Henlein-Preis bewerben. Ausgezeichnet werden können technische Lösungen, Verfahren, Prototypen und Prozessverbesserungen. Firmengeheimnisse müssen dafür nicht offengelegt werden – die Jury bewertet Problem, Lösungsprinzip, Entwicklungsstand und Wirkung.

Gesucht werden Projekte, bei denen Mitarbeitende oder Teams eine neue Lösung entwickelt, angepasst, eingeführt oder in die Praxis übertragen haben — zum Beispiel eine technische Verbesserung, ein digitales Werkzeug, eine Prozessinnovation, eine Nachhaltigkeitslösung oder die kluge Einführung einer neuen Technologie.

Nicht jede Mitarbeiterinnovation muss eine vollständig neue Erfindung im patentrechtlichen Sinn sein. Auch die intelligente Auswahl, Anpassung, Individualisierung und erfolgreiche Einführung einer Technologie kann eine innovative Leistung sein — besonders dann, wenn sie im Unternehmen neue Möglichkeiten schafft.

Teilnahmebedingungen

Was muss erfüllt sein?

  • Maßgeblicher Entwicklungs-, Produktions- oder Erprobungsbezug zu Franken (Ober-, Mittel- oder Unterfranken). Der Konzernsitz muss nicht in Franken liegen.
  • Industrieunternehmen jeder Größe sowie betriebliche Entwicklungs- und Produktionsteams können sich bewerben.
  • Die Bewerbung erfolgt durch das Unternehmen oder mit dessen dokumentierter Zustimmung.
  • Firmengeheimnisse und technische Detailunterlagen müssen nicht offengelegt werden.
  • Bilder, Skizzen, Videos und technische Anhänge sind freiwillig.
  • Eine öffentliche Präsentation ist keine Voraussetzung; sie erfolgt nur auf Wunsch und nach Freigabe des Unternehmens.

Beispiel

Wenn Mitarbeitende neue Technologien in die Praxis bringen

Innovation bedeutet nicht immer, ein System vollständig neu zu erfinden. Manchmal liegt die innovative Leistung darin, eine passende Technologie zu erkennen, für den eigenen Betrieb nutzbar zu machen und so einzuführen, dass sie echten Mehrwert schafft.

Ein Beispiel dafür ist die Einführung eines VR-basierten Krantrainings bei einem internationalen Konzern für Stahlbearbeitung und Stahlhandel. Ein führender Mitarbeiter aus dem Marketing wählte ein geeignetes VR-Kransystem aus, passte es für den Einsatz bei dem Konzern an und individualisierte es für die Anforderungen des Unternehmens. Dadurch konnte eine moderne, sichere und anschauliche Form der Schulung und Qualifizierung in den betrieblichen Alltag übertragen werden.

Dieses Beispiel zeigt, welche Art von Mitarbeiterinnovation gemeint sein kann: nicht die Erfindung eines kompletten Produkts, sondern die kluge Übertragung, Anpassung und Einführung einer Technologie in einen konkreten betrieblichen Kontext.

Reallabore & Praxisräume

Räume für Innovation öffnen

Viele frühe Ideen brauchen nicht nur Preisgeld oder Öffentlichkeit. Sie brauchen Orte, an denen sie ausprobiert werden können: eine Werkhalle, ein Labor, eine Testfläche, einen Showroom, eine Produktionsumgebung, einen Pilotkunden oder eine reale Anwendungssituation.

Die Plattform Reallabore Bayern zeigt, wie wichtig reale Erprobungsräume für Innovationen sind. Der Peter-Henlein-Preis kann diesen Gedanken für Franken aufgreifen: Unternehmen können Start-ups, Erfinderinnen und Erfindern oder frühen Innovationsprojekten Räume, Infrastruktur oder praktische Testbedingungen anbieten. Das muss nicht immer ein großes Forschungsprojekt sein. Auch ein kleiner, gut definierter Praxistest kann für eine frühe Idee entscheidend sein.

Mögliche Reallabor-Angebote

  • Werkstattzugang
  • Laborzugang
  • Maschinenzeiten
  • Testflächen
  • Showroom oder Präsentationsfläche
  • Pilotanwendung im Unternehmen
  • Reale Nutzungssituation
  • Mentoring durch Fachabteilungen
  • Austausch mit Produktion, Entwicklung, Vertrieb oder Nachhaltigkeitsmanagement
  • Räume für Prototypentests
  • Technische Infrastruktur
  • Zugang zu Material oder Daten, sofern rechtlich möglich

Den Preis unterstützen

Auch ohne eigene Teilnahme mitwirken

Unternehmen müssen keine eigenen Projekte einreichen, um den Peter-Henlein-Preis zu unterstützen. Unterstützung macht Unternehmen zu Möglichmachern für fränkischen Erfindergeist. Sie hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Einreichungen und begründet keinen Anspruch auf Auszeichnung.

Mögliche Unterstützungsformen

  • Finanzspenden
  • Sachspenden
  • Material
  • Technik
  • Messestand-Ausstattung
  • Druck- oder Kommunikationsleistungen
  • Preisgelder oder Sonderpreise
  • Mentoring-Zeit
  • Räume für Veranstaltungen
  • Kontakte zu Fachleuten
  • Unterstützung bei Sichtbarkeit und Öffentlichkeitsarbeit
Mitwirken

Nicht nur unterstützen. Mitwirken.

Unternehmen müssen im Peter-Henlein-Netzwerk nicht ausschließlich Sponsoren sein. Sie können beispielsweise:

  • Pilotanwender werden,
  • technische Expertise einbringen,
  • Entwicklungspartner sein,
  • Produktion oder Fertigung ermöglichen,
  • Testmöglichkeiten bereitstellen,
  • Kontakte öffnen,
  • Forschungsvorhaben begleiten,
  • jungen Entwicklungen einen ersten Auftrag ermöglichen,
  • Räume oder Infrastruktur bereitstellen,
  • oder selbst nach neuen Technologien und Lösungsansätzen suchen.

Entscheidend ist nicht, ob ein Unternehmen offiziell „Netzwerkpartner“ ist. Entscheidend ist, was es ermöglichen kann – und was für das Unternehmen selbst daraus entstehen könnte.

Gemeinsam herausfinden, wo es passt

Roland Weiniger entwickelt gemeinsam mit interessierten Unternehmen konkrete Anknüpfungspunkte für das Peter-Henlein-Netzwerk.

Dabei kann es um einen einzelnen Praxistest gehen, um Kontakte zu frühen Innovationen, um ein Entwicklungsproblem, um Forschung, regionale Vernetzung oder um die Entwicklung eines gemeinsamen Vorhabens.

Es soll ausdrücklich nicht zuerst um Sponsoring gehen. Erst wenn klar ist, wo gemeinsame Interessen bestehen, kann auch besprochen werden, ob und wie ein Unternehmen die Arbeit des Netzwerks darüber hinaus unterstützen möchte.

Roland Weiniger

Präsident · Netzwerk- und Projektentwicklung

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